KFZ-Versicherung trotz schlechter Bonität wechseln – so gelingt der Versicherungswechsel

🔄 Aktualisiert am: | Redaktion: KfzVersicherung-24.biz

Eine KFZ-Versicherung trotz schlechter Bonität wechseln – ist das überhaupt möglich? Viele Autofahrer mit negativen SCHUFA-Einträgen stellen sich diese Frage. Sie möchten ihren bisherigen Versicherungsbeitrag reduzieren, bessere Leistungen erhalten oder eine andere Zahlungsweise vereinbaren. Gleichzeitig besteht die Sorge, dass ein neuer Versicherer den Antrag aufgrund der Bonität ablehnt.

Die gute Nachricht: Ein Wechsel der KFZ-Versicherung trotz SCHUFA kann durchaus möglich sein. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen, die gewünschte Versicherungsart und die Annahmebedingungen des neuen Anbieters. Besonders wichtig ist, den bestehenden Vertrag nicht voreilig zu kündigen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie trotz schlechter Bonität eine neue Autoversicherung suchen, welche Rolle die SCHUFA spielt und wie Sie beim Versicherungswechsel unnötige Risiken vermeiden.

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Wichtig vor dem Wechsel: Wer bereits eine gültige Kfz-Versicherung besitzt, sollte diese nicht kündigen, bevor die Annahme des neuen Vertrags und der gewünschte Versicherungsbeginn ausreichend geklärt sind. Eine negative SCHUFA bedeutet nicht automatisch eine Ablehnung, eine neue Versicherung ist jedoch nicht in jedem Fall garantiert.

1. Ist ein Wechsel der KFZ-Versicherung trotz schlechter Bonität möglich?

Grundsätzlich können Autofahrer auch mit negativen SCHUFA-Einträgen ihre Kfz-Versicherung wechseln. Eine schlechte Bonität bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Versicherungsunternehmen einen neuen Vertrag ablehnen.

Allerdings unterscheiden sich die Voraussetzungen je nach Versicherungsart. Während für die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht besondere gesetzliche Regelungen gelten, können Versicherer bei freiwilligen Kaskoversicherungen eigene Annahmekriterien anwenden.

Wer seine bestehende Versicherung wechseln möchte, sollte deshalb zunächst prüfen, welche Leistungen tatsächlich benötigt werden. Nicht jeder Fahrzeughalter braucht eine Vollkaskoversicherung. Gleichzeitig sollte der Versicherungsschutz ausreichend sein, um finanzielle Risiken zu begrenzen.

Warum haben viele Autofahrer Angst vor dem Wechsel?

Besonders Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten bleiben häufig bei ihrer bisherigen Autoversicherung, obwohl der Beitrag möglicherweise hoch ist. Der Grund ist die Sorge, bei einem neuen Versicherer aufgrund negativer Bonitätsmerkmale abgelehnt zu werden.

Diese Sorge ist verständlich. Dennoch kann es sinnvoll sein, die verfügbaren Angebote zu prüfen. Ein Tarifvergleich verpflichtet nicht automatisch zu einem Versicherungswechsel.

2. Welche Rolle spielt die SCHUFA beim Wechsel der Autoversicherung?

Versicherungsunternehmen können bei der Prüfung eines neuen Antrags Bonitätsinformationen berücksichtigen. Ob eine SCHUFA-Abfrage stattfindet und welche Bedeutung die Ergebnisse haben, hängt vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab.

Eine negative SCHUFA kann beispielsweise durch frühere Zahlungsstörungen oder offene Forderungen entstehen. Allerdings lassen sich daraus nicht automatisch Rückschlüsse auf die aktuelle Zahlungsfähigkeit eines Antragstellers ziehen.

Wichtig ist deshalb, die individuelle Situation zu betrachten. Ein einzelner negativer Eintrag muss nicht dieselben Folgen haben wie wiederholte Beitragsrückstände bei einer früheren Versicherung.

Kann ich meine SCHUFA-Daten vorher überprüfen?

Ja. Verbraucher können bei der SCHUFA eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern. Diese ermöglicht es, gespeicherte Informationen zu überprüfen.

Unrichtige oder unzulässig gespeicherte Angaben können beanstandet werden. Eine kostenpflichtige Bonitätsauskunft ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich.

3. Kfz-Haftpflicht trotz negativer SCHUFA wechseln

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ohne den erforderlichen Versicherungsschutz darf ein zulassungspflichtiges Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

Nach § 5 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung im gesetzlichen Umfang, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Dieser sogenannte Kontrahierungszwang soll sicherstellen, dass der gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtschutz unter den vorgesehenen Bedingungen zugänglich bleibt.

Allerdings gibt es gesetzliche Ausnahmen. Deshalb bedeutet der Abschlussanspruch nicht, dass jeder Versicherer jeden Antrag unabhängig von früheren Vertragsverhältnissen oder anderen Umständen annehmen muss.

Rechtlicher Hinweis: Der gesetzliche Abschlussanspruch bezieht sich grundsätzlich auf den vorgeschriebenen Haftpflichtschutz. Ein Anspruch auf einen bestimmten Komforttarif, eine monatliche Zahlungsweise oder eine freiwillige Kaskoversicherung ergibt sich daraus nicht.

4. Teilkasko und Vollkasko trotz schlechter Bonität wechseln

Anders als die Kfz-Haftpflicht sind Teilkasko und Vollkasko freiwillige Versicherungen. Versicherer können hier zusätzliche Annahmebedingungen festlegen.

Die Teilkasko schützt das eigene Fahrzeug gegen vereinbarte Risiken wie Diebstahl, Glasbruch oder bestimmte Naturereignisse. Die Vollkasko ergänzt je nach Tarif unter anderem Schäden durch selbst verursachte Unfälle.

Auch mit negativer SCHUFA kann der Abschluss einer Kaskoversicherung möglich sein. Eine verbindliche Zusage hängt jedoch von der individuellen Prüfung ab.

Kann eine Selbstbeteiligung helfen?

Eine höhere Selbstbeteiligung kann den Versicherungsbeitrag einer Kaskoversicherung reduzieren. Sie bedeutet jedoch gleichzeitig, dass im Schadenfall ein größerer Betrag selbst getragen werden muss.

Außerdem ist eine höhere Selbstbeteiligung keine Garantie dafür, dass ein Versicherer den Antrag annimmt.

5. Wann lohnt sich ein Wechsel der KFZ-Versicherung?

Ein Versicherungswechsel kann aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein. Besonders häufig geht es um steigende Beiträge, veränderte Leistungen oder eine bessere Anpassung an die persönliche Lebenssituation.

Typische Gründe für einen Wechsel sind:

  • Der bisherige Versicherungsbeitrag ist gestiegen.
  • Ein anderer Tarif bietet passende Leistungen zu geringeren Gesamtkosten.
  • Die jährliche Fahrleistung hat sich verändert.
  • Der bisherige Vertrag enthält nicht mehr benötigte Zusatzleistungen.
  • Eine monatliche Zahlungsweise wird gewünscht.
  • Die vereinbarte Selbstbeteiligung soll angepasst werden.
  • Der Fahrerkreis oder die Fahrzeugnutzung hat sich geändert.

Ein Wechsel sollte jedoch nicht allein aufgrund eines niedrigen Werbepreises erfolgen. Wichtig ist, die tatsächlichen Jahreskosten und den Leistungsumfang miteinander zu vergleichen.

6. Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten beachten

Viele Kfz-Versicherungsverträge laufen über ein Versicherungsjahr und sehen eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende vor.

Der häufig genannte 30. November ist jedoch nicht bei jedem Vertrag der richtige Kündigungsstichtag. Manche Versicherungen haben ein vom Kalenderjahr abweichendes Versicherungsjahr.

Deshalb sollten Sie in Ihren Vertragsunterlagen prüfen, wann die aktuelle Versicherung endet und welche Kündigungsfrist vereinbart wurde.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen, beispielsweise bei bestimmten Beitragserhöhungen oder nach einem regulierten Schadenfall.

Ob ein Sonderkündigungsrecht tatsächlich besteht und welche Frist gilt, hängt vom jeweiligen Anlass und den gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Voraussetzungen ab.

7. KFZ-Versicherung trotz SCHUFA wechseln – ohne Versicherungslücke

Der wichtigste Grundsatz lautet: Erst den neuen Versicherungsschutz ausreichend klären, dann den bisherigen Vertrag kündigen.

Besonders bei einer negativen SCHUFA sollten Autofahrer genügend Zeit für die Antragsprüfung einplanen.

So gehen Sie richtig vor

  1. Bestehenden Vertrag prüfen: Ermitteln Sie Vertragsende und Kündigungsfrist.
  2. Neue Tarife vergleichen: Achten Sie auf Leistungen, Beiträge und Zahlungsweise.
  3. Neuen Antrag stellen: Machen Sie vollständige und korrekte Angaben.
  4. Annahme klären: Lassen Sie sich den gewünschten Versicherungsbeginn bestätigen.
  5. Alten Vertrag kündigen: Beachten Sie die vereinbarte Frist.
  6. Unterlagen aufbewahren: Kontrollieren Sie die Bestätigungen beider Versicherer.

Ein sorgfältig abgestimmter Versicherungsbeginn hilft, unnötige Überschneidungen oder Versicherungslücken zu vermeiden.

8. Benötige ich beim Versicherungswechsel eine neue eVB-Nummer?

Die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB, wird insbesondere bei der Zulassung oder Ummeldung eines Fahrzeugs benötigt.

Bei einem regulären Versichererwechsel für ein bereits zugelassenes Fahrzeug erfolgt die elektronische Bestätigung des neuen Haftpflichtschutzes üblicherweise direkt zwischen Versicherer und zuständiger Stelle.

Eine eVB-Nummer für die eigene Vorlage bei der Zulassungsstelle ist daher bei einem normalen Versichererwechsel nicht immer erforderlich.

Wird gleichzeitig ein Fahrzeug neu zugelassen oder umgemeldet, kann dagegen eine eVB benötigt werden.

9. KFZ-Versicherung wechseln und monatlich zahlen

Ein Versicherungswechsel bietet die Gelegenheit, auch die Zahlungsweise zu überprüfen. Viele Autofahrer möchten ihre KFZ-Versicherung trotz SCHUFA monatlich zahlen, weil kleinere regelmäßige Beträge leichter einzuplanen sind.

Allerdings ist die monatliche Zahlung nicht bei jedem Versicherer und Tarif verfügbar. Außerdem können gegenüber einer jährlichen Zahlung zusätzliche Kosten entstehen.

Häufig wird bei monatlicher Zahlung ein SEPA-Lastschriftmandat vorausgesetzt.

Unser Tipp: Vergleichen Sie bei einem Versicherungswechsel nicht nur den monatlichen Beitrag, sondern immer auch die Gesamtkosten pro Versicherungsjahr. Prüfen Sie außerdem, wann der erste Beitrag fällig wird.

10. Wechsel nach Kündigung wegen Nichtzahlung

Wurde die bisherige Kfz-Versicherung wegen ausbleibender Beiträge gekündigt, unterscheidet sich die Situation von einem gewöhnlichen Tarifwechsel.

In diesem Fall sollten zunächst die Kündigungsunterlagen und der tatsächliche Versicherungsstatus geprüft werden.

Bestehen offene Beitragsforderungen, sollten diese direkt mit dem bisherigen Versicherer geklärt werden.

Bei der Suche nach einer neuen Versicherung können die gesetzlichen Regelungen zur Kfz-Haftpflicht relevant sein. Frühere Kündigungen oder Zahlungsrückstände dürfen jedoch nicht verschwiegen werden, wenn der neue Versicherer danach fragt.

Achtung: Ist der gesetzlich erforderliche Haftpflichtschutz bereits entfallen, darf das Fahrzeug nicht ohne wirksame Pflichtversicherung im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. In diesem Fall besteht unmittelbarer Handlungsbedarf.

11. Was lässt sich beim Wechsel der KFZ-Versicherung sparen?

Wie hoch eine mögliche Ersparnis ausfällt, hängt vom bisherigen Vertrag, dem Fahrzeug, der Schadenfreiheitsklasse, der Region, dem Fahrerkreis und weiteren Tarifmerkmalen ab.

Ein älterer Versicherungsvertrag ist nicht automatisch teurer als ein neuer. Ebenso ist ein günstigerer Tarif nicht zwangsläufig besser.

Ein Vergleich kann jedoch aufzeigen, ob für dieselben oder passende Leistungen günstigere Angebote verfügbar sind.

Prüfen Sie insbesondere:

  • Jahresgesamtbeitrag
  • Deckungssummen der Haftpflicht
  • Selbstbeteiligung in der Kasko
  • Jährliche Kilometerleistung
  • Fahrerkreis und Mindestalter
  • Werkstattbindung
  • Ratenzahlungszuschläge
  • Zusätzliche Leistungen und Ausschlüsse

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12. Vergleichstabelle: Bei der alten Versicherung bleiben oder wechseln?

Die folgende Übersicht zeigt, welche Punkte vor einer Entscheidung berücksichtigt werden sollten.

Kriterium Bestehende Versicherung Neue Versicherung
Bonitätsprüfung Bestehender Vertrag läuft grundsätzlich weiter, solange keine anderen Gründe entgegenstehen Neue Antragsprüfung möglich
Versicherungsbeitrag Bekannte Konditionen Kann günstiger oder teurer sein
Leistungen Bereits vereinbart Neue Tarifauswahl möglich
Zahlungsweise Bestehende Vereinbarung Andere Intervalle eventuell verfügbar
Risiko Kein neuer Antrag erforderlich Annahme und Beginn müssen geklärt werden

13. Was tun, wenn die neue KFZ-Versicherung den Antrag ablehnt?

Wird ein Antrag abgelehnt, sollten Sie zunächst herausfinden, auf welchen Teil des gewünschten Versicherungsschutzes sich die Entscheidung bezieht.

Eine Ablehnung der Vollkasko bedeutet beispielsweise nicht automatisch, dass auch der gesetzliche Haftpflichtschutz ausgeschlossen ist.

Prüfen Sie außerdem, ob die Antragsdaten korrekt sind und ob alternative Tarife oder Zahlungsweisen infrage kommen.

Wenn Sie Fragen zum gesetzlichen Abschlussanspruch haben, kann eine unabhängige Verbraucherberatung oder geeignete rechtliche Beratung weiterhelfen.

14. Checkliste: KFZ-Versicherung trotz schlechter Bonität wechseln

Mit dieser Checkliste können Sie den Wechsel besser vorbereiten:

  • Vertragsende und Kündigungsfrist notieren
  • Aktuellen Jahresbeitrag prüfen
  • Gewünschten Versicherungsschutz festlegen
  • Fahrzeug- und Fahrerdaten bereithalten
  • Schadenfreiheitsklasse kontrollieren
  • Neue Tarife und Zahlungsweisen vergleichen
  • Antrag vollständig und korrekt ausfüllen
  • Annahme und Versicherungsbeginn klären
  • Bestehende Versicherung fristgerecht kündigen
  • Alle Bestätigungen aufbewahren

15. Fazit: Auch bei schlechter Bonität kann sich ein Versicherungswechsel lohnen

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist auch mit negativen SCHUFA-Einträgen grundsätzlich möglich. Allerdings sollten Autofahrer besonders sorgfältig vorgehen und den bestehenden Vertrag nicht voreilig kündigen.

Für den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutz gelten besondere gesetzliche Regelungen. Bei freiwilligen Kaskoversicherungen und bestimmten Zahlungsweisen können zusätzliche Annahmebedingungen bestehen.

Wer seine Vertragslaufzeit kennt, frühzeitig vergleicht und den Beginn des neuen Versicherungsschutzes zuverlässig abstimmt, kann einen Wechsel besser planen.

Ob tatsächlich Kosten gespart werden können, zeigt erst ein Vergleich der konkreten Angebote.

16. Häufige Fragen zum KFZ-Versicherungswechsel trotz SCHUFA

Hier finden Sie 20 Antworten auf wichtige Fragen rund um den Wechsel bei schlechter Bonität.

1. Kann ich meine KFZ-Versicherung trotz schlechter Bonität wechseln?

Ja, ein Wechsel kann möglich sein. Entscheidend sind die Annahmebedingungen des neuen Versicherers und die gesetzlichen Voraussetzungen.

2. Prüft die neue Autoversicherung meine SCHUFA?

Ob eine SCHUFA-Abfrage erfolgt, hängt vom jeweiligen Versicherer, Tarif und Antragsweg ab.

3. Kann die neue KFZ-Versicherung mich wegen negativer SCHUFA ablehnen?

Bei freiwilligen Versicherungen oder bestimmten Tarifen ist eine Ablehnung möglich. Für die gesetzliche Haftpflicht gelten besondere Regelungen nach § 5 PflVG.

4. Sollte ich meine bisherige Versicherung zuerst kündigen?

Nein, besser ist es, zunächst die Annahme und den Beginn des neuen Versicherungsschutzes ausreichend zu klären.

5. Kann ich trotz SCHUFA zu einer günstigeren Versicherung wechseln?

Das ist möglich. Ob tatsächlich eine Ersparnis entsteht, hängt von den individuellen Tarifen und Leistungen ab.

6. Muss die neue Versicherung mich annehmen?

Für den gesetzlichen Haftpflichtschutz besteht grundsätzlich ein Abschlussanspruch mit gesetzlichen Ausnahmen. Für freiwillige Zusatzleistungen gilt das nicht allgemein.

7. Kann ich beim Wechsel monatliche Zahlung vereinbaren?

Bei manchen Tarifen ist das möglich. Es können Zuschläge entstehen oder bestimmte Zahlungswege vorausgesetzt werden.

8. Kann ich trotz schlechter Bonität Vollkasko wechseln?

Das kann möglich sein. Für die freiwillige Vollkasko besteht jedoch kein allgemeiner gesetzlicher Abschlussanspruch.

9. Wann kann ich meine KFZ-Versicherung kündigen?

Maßgeblich sind die Vertragslaufzeit und die vereinbarte Kündigungsfrist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Sonderkündigungsrecht bestehen.

10. Ist der 30. November immer der Kündigungsstichtag?

Nein. Bei abweichenden Versicherungsjahren können andere Termine gelten.

11. Benötige ich beim Wechsel eine neue eVB-Nummer?

Bei einem regulären Versichererwechsel für ein bereits zugelassenes Fahrzeug erfolgt die elektronische Versicherungsbestätigung üblicherweise zwischen Versicherer und zuständiger Stelle. Für eine Neuzulassung kann eine eVB erforderlich sein.

12. Kann ich während einer Privatinsolvenz wechseln?

Eine Privatinsolvenz schließt einen Wechsel nicht automatisch aus. Die individuellen Voraussetzungen und Annahmebedingungen sind entscheidend.

13. Was passiert, wenn mein neuer Antrag abgelehnt wird?

Solange Ihr bisheriger Vertrag wirksam fortbesteht, bleibt dessen Versicherungsschutz nach den Vertragsbedingungen bestehen. Deshalb sollte nicht voreilig gekündigt werden.

14. Kann ich meine SCHUFA-Daten kostenlos prüfen?

Ja. Eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO kann bei der SCHUFA angefordert werden.

15. Ist eine jährliche Zahlung bei schlechter Bonität besser?

Eine jährliche Zahlung kann günstiger sein. Ob sie bei der Annahme eine Rolle spielt, hängt vom Versicherer ab.

16. Kann ich nach einer Kündigung wegen Nichtzahlung wechseln?

Ein neuer Versicherungsschutz kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Offene Forderungen und der tatsächliche Versicherungsstatus sollten umgehend geklärt werden.

17. Kann ich bei einem Wechsel meine Schadenfreiheitsklasse behalten?

Die anrechenbare Schadenfreiheitsklasse kann grundsätzlich an den neuen Versicherer übermittelt werden. Maßgeblich sind die tatsächlichen schadenfreien Zeiten und die Regeln des neuen Tarifs.

18. Besteht die Gefahr einer Doppelversicherung?

Bei fehlerhaft abgestimmten Vertragszeiten können Überschneidungen und Klärungsbedarf entstehen. Deshalb sollten Beginn und Ende sorgfältig abgestimmt werden.

19. Welche Unterlagen benötige ich für einen Versicherungswechsel?

Hilfreich sind Fahrzeugschein, Angaben zur bisherigen Versicherung, Schadenfreiheitsklasse, Fahrzeugdaten und Informationen zu den Fahrern.

20. Wie finde ich eine passende KFZ-Versicherung trotz schlechter Bonität?

Vergleichen Sie die Jahresgesamtkosten, Leistungen, Zahlungsweisen und Annahmebedingungen. Klären Sie vor einer Kündigung den Beginn des neuen Versicherungsschutzes.

Weiterführende Ratgeber

Weitere Informationen zur Kfz-Versicherung bei negativer Bonität:

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Redaktioneller Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Die verlinkte Vergleichsseite ist ein externer Anbieter. Bei einem Vertragsabschluss kann eine Vergütung anfallen. Redaktionell aktualisiert am 12.10.2026.